Zurzeit gibt es keine regelmäßigen und ausführlichen Rückmeldungen bzgl. der durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Anträge. Dadurch entsteht ein intransparentes Bild zum Erledigungsstand der Anträge. Eine Aufgabenerledigung, wie sie in der HGO § 50 Absatz 2 vorgesehen ist, kann nur erfolgen, wenn eine vernünftige Auftragsdokumentation und Rückkopplung an die Stadtverordneten-Versammlung und deren Mitglieder erfolgt.